Häufig gestellte Fragen

Allgemeines

Was macht eine Sachverständige für Immobilien?
Ich ermittle unabhängig und neutral den Wert von Immobilien. Dazu gehören Ein- und Zweifamilienhäuser, Grundstücke und Eigentumswohnungen. Meine Gutachten können bei Kauf, Verkauf, Erbschaft oder Scheidung eine sichere Entscheidungsgrundlage bieten.

Für wen ist ein Immobiliengutachten sinnvoll?

  • Käufer, die wissen möchten, ob der Kaufpreis angemessen ist

  • Verkäufer, die ihre Immobilie marktgerecht anbieten wollen

  • Erbengemeinschaften, um eine faire Aufteilung zu ermöglichen

  • Paare in Scheidung, um den Immobilienwert objektiv zu bestimmen

  • Banken, Notare oder Makler als Grundlage für Finanzierungen oder Vertragsgestaltungen

Ablauf & Leistungen

Wie läuft eine Immobilienbewertung ab?
Nach einer ersten Abstimmung vereinbare ich einen Ortstermin, bei dem die Immobilie besichtigt und relevante Daten aufgenommen werden. Anschließend werte ich die Unterlagen aus (z. B. Grundbuch, Baupläne, Energieausweis) und erstelle das Gutachten.

Welche Arten von Gutachten bieten Sie an?

  • Marktwertgutachten nach § 194 BauGB

  • Verkehrswertgutachten für rechtliche Zwecke

  • Kurzgutachten als kostengünstige Alternative für eine schnelle Preisorientierung

Wie lange dauert es, bis ich mein Gutachten erhalte?
In der Regel erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 2–4 Wochen nach der Besichtigung, je nach Umfang und Unterlagenlage.

Kosten & Formalitäten

Was kostet ein Immobiliengutachten?
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang des Gutachtens. Ein Kurzgutachten ist günstiger als ein ausführliches Verkehrswertgutachten. Gern erhalten Sie von mir ein individuelles Angebot.

Wer trägt die Kosten für ein Gutachten?
In der Regel der Auftraggeber. Bei Erbengemeinschaften oder Scheidungen können sich die Parteien die Kosten teilen.

Sind die Kosten steuerlich absetzbar?
Ja, in bestimmten Fällen (z. B. bei Vermietung oder Erbschaftsangelegenheiten). Bitte sprechen Sie dazu mit Ihrem Steuerberater.

Rechtliches & Qualität

Sind Ihre Gutachten rechtlich anerkannt?
Ja. Ich arbeite nach den gesetzlichen Vorgaben (BauGB, ImmoWertV) und den anerkannten Regeln der Wertermittlung. Meine Gutachten sind nachvollziehbar, gerichtsfest und für Banken oder Behörden geeignet.

Was unterscheidet Sie von einem Makler?
Makler sind in erster Linie für die Vermittlung zuständig. Als Sachverständige arbeite ich unabhängig, neutral und ausschließlich im Interesse meiner Auftraggeber.